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Tanktechnik / Zubehör

Falls erforderlich und gewünscht liefern oder erneuern wir für Sie wichtiges Zubehör an Ihrer Tankanlage:

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Grenzwertgeber

Die Befüllung von Behältern bzw. Tankanlagen mit einem Gesamtvolumen von über 1.000 Litern darf nur in Verbindung mit einer Überfüllsicherung erfolgen, die rechtzeitig vor Erreichen des zulässigen Flüssigkeitsstandes den Füllvorgang selbsttätig unterbricht. Der Grenzwertgeber der Tankanlage bildet in Verbindung mit der selbsttätig schließenden Abfüllsicherung des Tankwagens die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung.

Der Anschluss des Grenzwertgebers ist dem zugehörigen Füllstutzen der Tankanlage eindeutig zuzuordnen. Bei miteinander verbundenen Öllagerbehältern wird der Einbauort des Grenzwertgebers durch eine behördlich benannte Prüfstelle festgelegt. Bei bauartzugelassenen oder mit Prüfzeichen versehenen Öllagerbehältern sind der Ort und die Einstellung des Grenzwertgebers Gegenstand der Zulassung und dürfen nur nach diesen Maßgaben, die den Herstellerunterlagen zu entnehmen sind, eingebaut werden. Bei Batterietankanlagen mit einer gemeinsamen oberen Füllleitung ist der Grenzwertgeber, in Füllrichtung gesehen, auf dem ersten Tank zu installieren. Bei älteren Batterietankanlagen mit einer gemeinsamen unteren Füllleitung ist der Grenzwertgeber, in Füllrichtung gesehen, auf dem letzten Tank zu installieren.

Der Grenzwertgeber funktioniert nach dem Prinzip eines temperaturabhängigen elektrischen Widerstands (Kaltleiter). Er wird vor dem Befüllvorgang elektrisch angeschlossen und erwärmt sich. Erreicht der Füllstand im Tank die eingestellte maximal zulässige Höhe, wird der Kaltleiter vom Heizöl abgekühlt, wodurch sein elektrischer Widerstand sehr schnell abnimmt. Der ansteigende elektrische Strom erzeugt ein Signal, das den Befüllvorgang
automatisch beendet.

Wichtiger Tipp: Der Kaltleiter ist von einer Schutzhülse umgeben. Bei Grenzwertgebern alter Bauart (vor 1984) war diese Hülse mit Bohrungen versehen, damit das Heizöl in die Hülse gelangen konnte. Da diese Bohrungen durch Ablagerungen verstopfen können und ein sicheres Ansprechen des Grenzwertgebers dann nicht mehr gewährleistet ist, werden Grenzwertgeber heute nur noch mit einer funktionssicheren, geschlitzten Schutzhülse angeboten. Grenzwertgeber alter Bauart sollten zur Vermeidung von Überfüllschäden möglichst vor der nächsten Heizöllieferung durch einen Fachbetrieb gegen einen Grenzwertgeber mit geschlitzter Hülse ausgetauscht werden.

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Füllstandanzeiger

Der Füllstandsanzeiger zeigt zuverlässig den Heizölvorrat an.

Jeder Lagerbehälter, bei unterteilten Tanks jede Kammer, ist mit einem Füllstandsanzeiger zu versehen. Ausgenommen hiervon sind durchscheinende oberirdische Tanks aus Kunststoff und GFK. Bei durchscheinenden
Tanks sollte zusätzlich eine Markierung des maximal zulässigen Füllstands vorhanden sein. In der Praxis können ursprünglich durchscheinende Wände mit der Zeit durch Ablagerungen an der Innenwand dunkel und undurchsichtig werden. In diesem Fall kann ein Füllstandsanzeiger nachgerüstet werden. Der Füllstandsanzeiger kann ein Peilstab, ein mechanisches, ein pneumatisches oder ein elektronisches Messgerät sein. Peilöffnungen müssen verschließbar und so beschaffen sein, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen ausgeschlossen ist. Eine Innenbeschichtung oder Leckschutzauskleidung des Behälters, wenn vorhanden, darf nicht beschädigt werden
(Schutzplatte).

Für Peilstäbe ist ein fest eingebautes Führungsrohr notwendig. Dazu dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, die keine Korrosion am Tank hervorrufen können. Eine Besonderheit stellen elektronische Füllstandsanzeiger mit Datenfernübertragung dar. Hierbei kann der Füllstand der Tankanlage beim Kunden z. B. vom Brennstoffhändler
überwacht werden, so dass eine bedarfsgerechte Lieferung erfolgen kann. Die Datenfernübertragung kann darüber hinaus auch zur Überwachung der Heizungsanlage genutzt werden, so dass ein Heizungsbaubetrieb über die Betriebsdaten der Anlage und ggf. über Störungen umgehend informiert wird.

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Antiheberventil / Heberschutzventil

Ein Antiheberventil verhindert ein mögliches Aushebern der Tankanlage.

Antiheberventil / Heberschutzventil
Bei Anlagen, bei denen der maximale Tankfüllstand oberhalb des tiefsten Punktes der Saugleitung liegt, besteht die Gefahr, dass bei einer Undichtigkeit der Saugleitung der Tankinhalt unbeabsichtigt durch diese Leckagestelle auslaufen kann (aushebern).

Durch den Einbau von einem Antiheberventil in die Saugleitung kann in den dem Ventil nachgeschalteten Anlagenteilen das unbeabsichtigte Aushebern von Heizöl verhindert werden. Das Ventil wird oberhalb des maximalen Flüssigkeitsstandes, gemäß den Herstellervorgaben eingebaut. Antiheberventile dürfen bei Ein- und Zweistrangsystemen nur in die Saugleitung eingebaut werden.

Das wartungsfreie Membran-Antiheberventil (MAV) arbeitet mit Federkraft. Beim Stillstand des Brenners sperrt ein durch Federkraft beaufschlagter Kolben die Saugleitung ab. Wenn der Brenner einschaltet, wird in der Saugleitung durch die Ölpumpe ein Unterdruck erzeugt. Dieser Unterdruck wirkt auf eine Membran im MAV, die über einen Stößel den Sperrkolben anhebt. Durch den Unterdruck während des Brennerbetriebs bleibt das MAV geöffnet. Tritt nun eine Undichtigkeit in der Saugleitung auf, so verringert sich der Unterdruck an der Membran, und der Kolben sperrt durch die Federkraft die Leitung ab.

Vor dem Einbau eines MAV ist zu prüfen, ob die Gegebenheiten vor Ort eine einwandfreie Funktion erlauben. So darf einerseits kein zu hoher Unterdruck in der Saugleitung auftreten, da es sonst zu Anlagenstörungen durch Ausgasungen des Heizöls kommen kann, was bereits ab einem Unterdruck von 0,3 bis 0,4 bar möglich ist. Andererseits ist ein gewisser Unterdruck zum Öffnen des MAV erforderlich. Die Höhe des am MAV anstehenden Unterdrucks ist u. a. abhängig von der Höhendifferenz sowie von der Länge und Dimensionierung der Saugleitung.

MAV gibt es sowohl für verschiedene Höhendifferenzen als auch stufenlos einstellbar im Handel. Sind im Einzelfall zu große Druckdifferenzen zu befürchten (dies führt zu Ölverschäumungen und Brennerstörungen), empfiehlt sich die Verwendung eines nachfolgend beschriebenen Magnetventils.

Eine Alternative zum MAV ist das Magnetventil. Es wird an gleicher Stelle wie das MAV in die Saugleitung eingebaut und ist stromlos geschlossen. Läuft der Brenner an, so wird über eine Steuerleitung das Ventil geöffnet und gibt die Ölversorgung frei. Kommt es zu einer Leckage, so reißt die Flüssigkeitssäule in der Saugleitung ab, und der Brenner geht automatisch auf Störung. Mit dem Abschalten des Brenners schließt das Magnetventil und verhindert danach ein Aushebern des Tankinhalts.

Allerdings gilt für das Magnetventil gegenüber dem Membran-Antiheberventil, dass ein höherer Installationsaufwand erforderlich ist (zusätzlicher elektrischer Anschluss).

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Einstrang – und Zweistrangsystem

Bei den zur automatischen Brennstoffversorgung des Ölbrenners verwendeten Systemen unterscheidet man zwischen Ein- und Zweistrangsystem. Die Ölpumpe des Brenners ist so ausgelegt, dass mehr Heizöl angesaugt als tatsächlich verbrannt wird (bei kleinen Anlagen beträgt das Verhältnis ca. 20:1). Die Leitung vom Tank zum Brenner wird als Saugleitung bezeichnet.

Beim Zweistrangsystem fließt durch die Rücklaufleitung das nicht benötigte Heizöl wieder in den Tank zurück. Ein Heizölentlüfter wird nicht benötigt. Der Rücklauf sollte so in den Tank einmünden, dass eine Verwirbelung des Heizöls im Tank und damit ein intensiver Kontakt mit Luftsauerstoff vermieden wird, um die Alterung des Heizöls nicht zu beschleunigen.

Statt im freien Fall sollte das Heizöl daher an der Saugleitung oder an einer Tankwand entlang in den Tank zurücklaufen. Die Rücklaufleitung muss oberhalb des Ölspiegels im Lagerbehälter enden oder so ausgebildet sein, dass eine Heberwirkung sicher ausgeschlossen werden kann. Während die Flüssigkeitssäule in der Saugleitung bei einer Undichtigkeit abreißt und dies zur Brennerstörung führt und somit bemerkt wird, kann bei einer Undichtigkeit der Rücklaufleitung Heizöl unbemerkt auslaufen. Damit es bei erdverlegten Leitungen nicht zu einer Bodenkontamination kommt, muss die Rücklaufleitung doppelwandig mit einer Leckageüberwachung ausgeführt sein oder in einem dichten und einsehbaren Schutzrohr verlegt werden. Das Schutzrohr sollte ein leichtes Gefälle zum Kellerraum aufweisen, damit ggf. austretendes Heizöl bemerkt werden kann. Wird das Schutzrohr mit Gefälle zum Domschacht installiert, müssen Leckagen automatisch erkannt werden. Um diesen Installationsaufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anlage auf ein Einstrangsystem umzurüsten bzw. als Einstrangsystem zu planen.

Bei einem Einstrangsystem wird nur so viel Heizöl durch die Saugleitung gefördert, wie auch tatsächlich verbrannt wird. Dies wirkt sich u. a. positiv auf die Lagerungsstabilität des Heizöls im Tank und auf die Standzeit des Filters aus. Zudem ist das Einstrangsystem mit stetigem Gefälle zum Tank und ohne Fußventil „eigensicher“, d. h., bei einer Undichtigkeit in der Leitung saugt die Pumpe Luft an und der Brenner geht auf Störung. Dadurch wird die Ursache relativ zeitnah erkannt, und es ist keine wesentliche Leckage zu befürchten. Daher hat sich das Einstrangsystem mittlerweile zum Stand der Technik entwickelt.

Infolge des relativ kleinen Ölmassenstroms in der Saugleitung bei Einstrangsystemen ist besonders darauf zu achten, dass die Leitung frostfrei verlegt wird, um Anlagenstörungen durch Paraffinausscheidungen zu vermeiden.

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Leckanzeigegerät

Bei doppelwandigen Tanks wird der Zwischenraum zwischen den Wänden mit einem Leckanzeigegerät überwacht, um eine Beschädigung einer der Tankwandungen rechtzeitig zu erkennen. Die Funktion des Leckanzeigegerätes sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden (Prüftaste für Alarmlampe, Alarmton). Der Umfang und Prüfturnus der Funktionsüberprüfung kann je nach Bauartzulassung des Leckanzeigegerätes auch vorgeschrieben sein, im Zweifel ist dies beim Fachbetrieb oder Hersteller zu erfragen.

Moderne Leckanzeigegeräte erzeugen im Kontrollraum einen Unterdruck. Wird eine Wandung schadhaft, bricht dieser Unterdruck zusammen, und der Alarm wird ausgelöst. Darüber hinaus gibt es auch Systeme mit Überdruck und Inertgasen (Schutzgasen). Sehr weit verbreitet sind Leckanzeigegeräte, die den Überwachungsraum mittels einer Kontrollflüssigkeit überwachen. Oberhalb des Tanks angeordnet befindet sich ein Ausgleichsbehälter, der mit dem Überwachungsraum verbunden ist. Wird eine Wandung beschädigt, läuft die Flüssigkeit aus und der Füllstand im Ausgleichsbehälter sinkt ab. Dies wird durch einen Geber registriert, der die Leckage durch einen optischen und akustischen Alarm anzeigt. Durch die Umstellung der Wassergefährdungsklasse (alle Flüssigkeiten außer Wasser sind mindestens WGK 1) stehen zukünftig nur noch Druck- oder Vakuumüberwachungen für die unterirdische Lagerung zur Verfügung. Im Sinne des Bestandsschutzes bleiben die bislang eingebauten Leckanzeigegeräte aber bis auf weiteres zulässig.

Sicherheitseinrichtungen für Tankanlagensysteme – Überdrucksicherung

Eine Überdruck- bzw. Berstsicherung ist bei standortgefertigten Behältern aus Stahl erforderlich. Zusätzlich zur Entlüftung des Tanks verhindert diese Einrichtung, dass im Behälter ein höherer Druck als der zulässige Prüfdruck entstehen kann. Zur Überdrucksicherung dient entweder ein spezielles Federventil auf dem Tank, oder der Deckel der Einstiegsöffnung wird mit federbelasteten Schrauben montiert.

Schwimmende Ansaugung

Eine schwimmende Ansaugung entnimmt das Heizöl wenige Zentimeter unterhalb des Flüssigkeitsspiegels. Hierdurch lässt sich verhindern, dass Sedimente angesaugt werden, die ggf. zu Filterverstopfungen führen können.

Einschränkungen für die schwimmende Entnahme sind für folgende Fälle zu beachten:

  • Bei Tankanlagen, die durch Streben oder Einbuchtungen versteift sind, kann sich der Schwimmer auflegen, so dass kein Heizöl angesaugt werden kann, obwohl der Tank ausreichend gefüllt ist. Ggf. kann aber der Schwimmer an einer Schiene geführt werden.
  • Bei Batterietankanlagen, die durch Fußventile hydraulisch getrennt sind (nicht kommunizierend), sind die Fußventile Bestandteil der Bauartzulassung. Die hydraulische Trennung muss aufrechterhalten werden.

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