Dichtheitsprüfung bedeutet im Wesentlichen die Suche nach Leckagen bei Anlagenkomponenten und installierten Systemen. Rohrleitungen, Tankanlagen, Abscheider, Kanalanschlüsse und Hausanschlüsse werden mittels Wasser- oder Luftdruck auf undichte Stellen überprüft und können bei eventuellen Leckagen zielgenau instand gesetzt werden.
Eine Dichtheitsprüfung ist für die Betreiber vieler Anlagensysteme gesetzlich vorgeschrieben. Abscheideranlagen müssen im Rahmen einer Generalinspektion mindestens alle fünf Jahre einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden, halbjährlich ist die Abscheiderwartung vorgeschrieben. Auch Betreiber von Tankanlagen haben die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Tanks ständig zu überwachen und nachzuweisen. Die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung bei Erdschutzrohren kann durch das patentierte Verfahren der Ringraumabdichtung aus wasserrechtlicher Sicht zuverlässig durchgeführt werden.
Eine wesentliche Rolle spielt die Dichtheitsprüfung außerdem bei Kanalleitungen und Kanalanschlüssen, jeder Eigentümer ist im Zeichen des erweiterten Grundwasserschutzes zu einer solchen Überprüfung gesetzlich verpflichtet. Eigentümer industrieller Anlagen müssen diese umgehend durchführen lassen, Eigentümer privater Abwasseranlagen müssen die Prüfung bis 2015 (vorbehaltlich anderer Regelungen – je nach Bundesland) durchführen lassen. Nachzuweisen ist die Dichtheit gewerblicher, industrieller und privater Abschnitte der im Erdreich verlegten Abwasserleitungen. Für all diese Arbeiten benötigen Sie Sachverständige, welche die Prüfung auf Dichtheit durchführen und Ihnen auch bei möglichen Sanierungsprojekten zur Seite stehen.