Seit Anfang des Jahres gibt es Neuerungen im Bereich Heiztechnik, die viele Hausbesitzer mit älteren Heizungsanlagen betreffen. Wie bereits im letzten Sommer berichtet, ist es nun in Kraft getreten: das Energieeffizienzlabel für alte Heizgeräte, das die Schornsteinfeger seit Anfang des Jahres an Heizungen anbringen, die älter als 15 Jahre sind. Mit diesem Label hat der Besitzer einen besseren Überblick über die Energieeffizienz der Anlage (ähnlich wie bei Elektrogeräten). Zudem müssen veraltete Standardkessel (Baujahr 1987 oder älter), die mit Öl oder Gas betrieben werden, unter bestimmten Bedingungen, ausgetauscht werden.
Die Pflicht veraltete Kessel auszutauschen betrifft keine Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus spätestens am 1. Februar 2002 bezogen haben. Generell müssen Öl-Niedertemperatur, Öl-Brennwertkessel und Heizungen mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW nicht ausgetauscht werden. Nutzt man den veralteten Kessel nur für die Warmwassererzeugung, darf er ebenfalls bestehen bleiben. Alle anderen Kessel auf die dies nicht zutrifft, und die das Baujahr 1987 – oder älter – aufweisen müssen ausgetauscht werden.
Das „neue“ Energieeffizienzlabel für alte Heizgeräte gibt es für Neugeräte bereits seit dem Jahr 2015. Mit dem Label unterscheidet man Effizienzklassen von A++ (sehr effizient) bis zur letzten Kategorie E (nicht effizient). Öl-Brennwertgeräte befinden sich so normalerweise im grünen „A-Bereich“, Hybridheizungen, die zusätzlich zum Heizöl eine erneuerbare Energie nutzen, werden mit A+ oder A++ gekennzeichnet. Konventionelle Heizkessel können sich, je nach Gerät, im Bereich E bis A bewegen. Das Abzeichen wird vom Schornsteinfeger automatisch beim nächsten Besuch auf die Heizanlage geklebt.
„Heizungen, die veraltet und somit im orangenen oder sogar roten Bereich eingeordnet sind, arbeiten nicht mehr effizient und sollten modernisiert werden. Die kostengünstigste Lösung für Ölheizer ist in der Regel ein modernes und sparsames Öl-Brennwertgerät. Damit sinkt der Brennstoffverbrauch sofort um bis zu 30 Prozent“, rät Dr. Ernst-Moritz Bellingen, Leiter Energiepolitik beim IWO.
Modernisierungen der Heizanlage werden darüber hinaus, bei Entschluss für ein Öl-Brennwertgerät, staatlich – und durch andere Aktionen – mit bis zu 3.200€ gefördert. Sprechen Sie uns darauf an!
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